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Inklusion

Kurzbeschreibung
Konzept, in dem Vielfalt der Normalfall ist und alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können
Ausführliche Beschreibung

Im soziologischen Verständnis bezeichnet der Begriff Inklusion das Konzept einer Gesellschaft, in der sich jeder Mensch zugehörig fühlen sowie gleichberechtigt teilhaben kann – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion/Weltanschauung, Nationalität oder Behinderung. In einer inklusiven Gesellschaft wird die Vielfalt der Menschen als Normalfall betrachtet.

Inklusion ist aber auch ein Menschenrecht – jeder Mensch hat ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe: „Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.“ (1)

Das Recht auf Inklusion ist in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (2006) festgeschrieben, die auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat. Das zugrunde liegende Konzept der Inklusion zielt nicht nur auf die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Behinderungen, sondern auf die Anpassung der gesellschaftlichen Bedingungen an die Bedürfnisse aller Menschen. Damit verbunden ist auch ein verändertes Verständnis von Behinderung: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ (2) Nach dieser Auffassung verursachen nicht die Beeinträchtigungen allein eine mangelnde gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, sondern sie stehen in Wechselwirkung mit den vorhandenen Barrieren in einer Gesellschaft. Das Ausmaß der „Behinderung“ hängt somit auch davon ab, in welcher Gesellschaft sich der Mensch bewegt. (3)

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland 2009 in Kraft getreten und muss seitdem umgesetzt werden. Der Weg zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft ist jedoch noch lang.

Auch wenn die Begriffe Inklusion und Integration häufig synonym verwendet werden, besteht hier in ein wichtiger Unterschied. Im soziologischen Verständnis meint Integration, dass ausgeschlossene oder (bisher) nicht zugehörige Menschen oder Gruppen in eine Gemeinschaft aufgenommen werden. Dieser Prozess stellt sich in der Praxis zum Beispiel bei der Integration von Zugewanderten als wechselseitiger, länger andauernder Prozess des Zusammenwachsens von Aufnahmegesellschaft und Migrantinnen und Migranten dar.

Dagegen legt das Konzept der sozialen Inklusion den Fokus auf die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen, damit alle Menschen – ungeachtet ihrer Unterschiede und besonderen Bedürfnisse – gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Eine solche „Gesellschaft der Gleichen“ erfordert ein grundlegendes Umdenken und auch neue Systeme, die sich in ihrer Struktur den individuellen Bedürfnissen der Menschen anpassen können. (4) 

Inklusive Bildung bedeutet demnach, dass die Menschen in ihren gleichen Rechten, aber auch in ihren individuellen Bedürfnissen und Unterschieden wahrgenommen werden und das Bildungssystem sich bei Bedarf entsprechend verändern muss.

In einem inklusiven Bildungssystem wird kein Mensch aufgrund seiner individuellen Bedürfnisse ausgeschlossen. Das gilt über die gesamte Bildungsbiografie hinweg und in allen Bildungsinstitutionen (Kindertagesstätte, Schule, Hochschule, Einrichtungen der Weiterbildung). Anzustreben ist Inklusion nicht nur im Bildungswesen, das dem Erwerb formaler Bildung dient, sondern in allen Bildungsformen (formale, non-formale und informelle Bildung).

In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam über alle Schulformen und Lernorte hinweg, es werden keine homogenen und damit separierenden Lerngruppen gebildet. Um ein inklusives Bildungssystem zu verwirklichen, braucht es ausreichend Mittel, den Einsatz geeigneter pädagogisch-didaktischer Methoden und das notwendige qualifizierte Personal, um die Lernenden mit ihren individuellen Fähigkeiten besonders zu unterstützen und zu fördern. (5)

Dieser Begriff beschreibt eines der Handlungsfelder der Teilhaber im Netzwerk Stiftungen und Bildung (siehe Nettie-Finder).

Quellen:

(1) Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft (evz)/Deutsches Institut für Menschenrechte: Online-Handbuch Inklusion als Menschenrecht, URL: http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/ (Zugriff: 2.3.2018).

(2) UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006), URL: https://www.behindertenrechtskonvention.info/ (Zugriff: 29.4.2018).

(3) Nikola Hahn: Inklusion vs. Integration. In: Der-Querschnitt.de. Das Informationsportal der Manfred-Sauer-Stiftung, URL: https://www.der-querschnitt.de/archive/18014 (Zugriff: 29.4.2018).

(4) Prof. Dr. Swantje Köbsell: Disability Studies, 13.11.2014. In: Der-Querschnitt.de, URL: http://www.der-querschnitt.de/archive/13772 (Zugriff: 29.4.2018).

(5) Inklusion in der Schule, URL: http://www.inklusion-schule.info/ (Zugriff: 3.3.2018).

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Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2021
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