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Integration von Zugewanderten

Verwandte Begriffe
soziale Eingliederung von Migrantinnen und Migranten
Kurzbeschreibung
Aufnahme von zugewanderten Menschen in die Gesellschaft
Ausführliche Beschreibung

Unter Integration wird die Aufnahme von zugewanderten Menschen in die Gesellschaft verstanden, die auch als Eingewanderte, Migranten und Migrantinnen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bezeichnet werden. Zugewanderte sind keine homogene Gruppe, sondern haben sehr unterschiedliche Hintergründe und Biografien, Ausbildungen, politische, gesellschaftliche und religiöse Prägungen.

Eine gelingende Integration sollte sich am Konzept der Inklusion orientieren und als Prozess gegenseitiger Annäherung von Aufnahmegesellschaft und Zugewanderten gestaltet werden. Ziel sollte es sein, dass alle Mitglieder der Gesellschaft auf der Basis gemeinsamer Sprache, Regeln und Grundwerte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im gegenseitigen Respekt für die jeweiligen sozialen und kulturellen Besonderheiten gleichberechtigt und in Frieden miteinander leben. (1) 

Bei der Integration geht es nicht nur um die Zugewanderten selbst („Ausländerintegration“), sondern auch um (eingebürgerte) Migrantinnen und Migranten sowie die bereits als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger geborenen Nachfolgegenerationen der Zugewanderten. Ein Spezialfall ist die Integration von Geflüchteten, die gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (1951) als Flüchtlinge einzustufen sind. Die Konvention legt völkerrechtlich fest, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte Flüchtlinge von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollten und definiert Pflichten der Flüchtlinge gegenüber dem Gastland. (1) Eine anhaltende Fluchtmigration ist für Gesellschaften mit großen Herausforderungen verbunden, wenn Integration gelingen soll.

Eine gelingende soziale Integration umfasst vier Bereiche:

  • kulturelle Integration: Erwerb von Wissen und Fähigkeiten einschließlich der Sprache, ergänzt durch die Kenntnis und Anerkennung sozialer Normen,
  • strukturelle Integration: vor allem die Beteiligung an Bildung und Erwerbstätigkeit, aber auch Teilhabe an anderen gesellschaftlichen Bereichen,
  • soziale Integration: gelingende soziale Beziehungen im Alltag,
  • emotionale Integration: persönliches Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft. (2)

Die Bundesrepublik Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland. Die deutsche Bevölkerung wird durch vielfältige Migrantengruppen ergänzt: Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, anerkannte Geflüchtete aus Krisengebieten der Welt (die aufgrund von Krieg, Unterdrückung, Menschenrechtsverletzung, Verelendung geflohen sind), illegale Geflüchtete, Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus Nicht-EU-Staaten (z.B. Saisonarbeitende), Asylsuchende (die in ihrer Heimat politisch verfolgt werden), Spätaussiedelnde, hoch qualifizierte Fachkräfte aus anderen Ländern. (3)

Die Arbeitsmigrantinnen und -migranten, die in den 1950er und 1960er Jahren aufgrund eines Arbeitskräftemangels von der Bundesregierung angeworben wurden, bilden den größten Teil der ausländischen Bevölkerung in Deutschland. Sie stammen vor allem aus der Türkei, Jugoslawien, Italien und Griechenland. Viele dieser Arbeitsmigranten sind zu Zugewanderten geworden, die langfristig oder auf Dauer im Land bleiben. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und bereichern das gesellschaftliche Leben kulturell. Ihre Integration bleibt jedoch eine dauerhafte Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Auch wenn Integrationsfortschritte bei den Zugewanderten in der deutschen Gesellschaft zu verzeichnen sind, vor allem durch sozialen Aufstieg, eine Verbesserung des Rechtsstatus, der Bildungs- und Berufschancen sowie der Einkommens- und Wohnverhältnisse, sind in all diesen Bereichen noch erhebliche soziale Ungleichheiten zwischen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und der deutschen Mehrheitsgesellschaft festzustellen. So haben Angehörige der ausländischen Bevölkerung und Personen mit Migrationshintergrund im Durchschnitt geringere Chancen im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt. (3)

Der Anteil der Zugewanderten wird sich in Deutschland in Zukunft vermutlich weiter erhöhen. Ein wichtiger Grund sind weltweite Wanderungsbewegungen, zum einen aufgrund der Globalisierung und der internationalen Verflechtung von Märkten, zum anderen bedingt durch die Flucht von Millionen Menschen vor Krieg, Verfolgung, Armut sowie den Folgen des Klimawandels und der Umweltzerstörung. (4) In der Bundesrepublik Deutschland macht der demografische Wandel und das damit verbundene Arbeitskräftedefizit zudem Zuwanderung erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung der Zuwanderung und die Integrationspolitik eine komplexe Aufgabe.

Dieser Begriff beschreibt eines der Handlungsfelder der Teilhaber im Netzwerk Stiftungen und Bildung (siehe Nettie-Finder).

Quellen:

(1) Angela Borgwardt: Migration und Integration. In: Duden Basiswissen Schule. Politik Wirtschaft. Berlin 2016, S. 325f.

(2) UNHCR: Die Genfer Flüchtlingskonvention, URL: http://www.unhcr.org/dach/de/ueber-uns/unser-mandat/die-genfer-fluechtlingskonvention (Zugriff: 25.4.2018).

(3) Hartmut Esser: Sprache und Integration. Konzeptionelle Grundlagen und empirische Zusammenhänge. KMI Working Paper Nr. 7. Österreichische Akademie der Wissenschaften, URL: https://web.archive.org/web/20160624142626/http://www.oeaw.ac.at/kmi/Bilder/kmi_WP7.pdf (Zugriff: 25.4.2018).

(4) Steffen Angenendt: Migration weltweit – Einführung. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Grundlagendossier Migration, 1.6. 2009, URL: http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56600/einfuehrung (Zugriff: 30.4.2018).  

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Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2021
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