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Bildungswesen

Kurzbeschreibung
Gefüge aller Einrichtungen und Möglichkeiten zum Erwerb von formaler Bildung
Ausführliche Beschreibung

Der Begriff Bildungswesen bezeichnet als Teil des Bildungssystems das Gefüge aller Einrichtungen und Möglichkeiten zum Erwerb formaler Bildung in einem Land.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verantwortlichkeit für das Bildungswesen durch die föderale Staatsstruktur bestimmt: In erster Linie sind die Bundesländer für formale Bildung zuständig (Kulturhoheit der Länder). Sie können selbstständig entscheiden, wie sie den Schulbereich, den Hochschulbereich und die Weiterbildung ausgestalten möchten. Deshalb gibt es in diesem Bereich zahlreiche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Die Kompetenzen des Bundes im Bildungswesen sind im Grundgesetz festgelegt. Dazu gehören unter anderem die außerschulische berufliche Aus- und Weiterbildung, Hochschulzulassung und -abschlüsse, Ausbildungsförderung, die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung. (1)

Zunehmend ist eine „Kommunalisierung“ im Bildungsbereich festzustellen, indem bildungspolitische Gestaltungsmöglichkeiten auf die Ebene der Kommune verlagert werden, um mehr Praxisorientierung, Flexibilität und regionale Passgenauigkeit bildungspolitischer Entscheidungen zu erreichen. (2) Dabei geht es vor allem um die Entwicklung neuer Strukturen der Steuerung, Koordination und Qualitätssicherung in einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft. Im Rahmen lokaler Bildungslandschaften kooperieren vielfältige Bildungsakteure vor Ort: Staatliche, kommunale, private und zivilgesellschaftliche Akteure übernehmen auf lokaler Ebene gemeinsame Bildungsverantwortung. (3)

Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in fünf große Bereiche (4):

1. Zum Elementarbereich gehören Einrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt (Kita, Kindertagespflege), die freiwillig besucht werden können. Hier spielt die frühkindliche Bildung eine wichtige Rolle.

Die allgemeine Schulpflicht beginnt für alle Kinder in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres und beträgt neun oder zehn Vollzeitschuljahre (abhängig vom Bundesland). Die schulische Bildung umfasst den Primarbereich und den Sekundarbereich.

2. Im Primarbereich besuchen die Kinder die Grundschule (Jahrgangsstufe 1 bis 4, in manchen Bundesländern 1 bis 6).

3. Im Sekundarbereich sind die weiteren Bildungsgänge in unterschiedlichen Schularten organisiert. Im Sekundarbereich I ist an Schularten mit einem Bildungsgang der gesamte Unterricht auf einen bestimmten Abschluss bezogen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium). Im internationalen Vergleich findet in Deutschland mit der sogenannten Dreigliedrigkeit des Schulsystems die Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in unterschiedliche Schulformen sehr früh statt, was seit Langem in der Kritik steht.

Inzwischen wurden in den meisten Bundesländern Haupt- und Realschulen abgeschafft und kooperative Schularten eingerichtet, die mehrere Bildungsgänge vereinen und stärker auf gemeinsames Lernen setzen. In Gesamtschulen (auch Sekundar-, Regional- oder Regelschulen) wurden Haupt- und Realschule und oft auch die gymnasiale Oberstufe zusammengeführt.

Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht (in der Regel mit dem 15. Lebensjahr) erfolgt der Übergang in den Sekundarbereich II – entsprechend den Abschlüssen und Berechtigungen, die am Ende des Sekundarbereichs I erlangt wurden. Das Angebot umfasst allgemeinbildende Schulen (gymnasiale Oberstufe), berufliche Vollzeitschulen und die Berufsausbildung im dualen System (mit Berufsschulen/Berufsfachschulen).

Im Bereich der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gibt es zudem unterschiedliche Typen von Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt für Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Beeinträchtigungen. Durch das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Menschenrecht auf inklusive Bildung darf jedoch kein paralleles Schulsystem, also Förderschule und Regelschule nebeneinander existieren: Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam lernen. Deshalb müssen Förderschulen systematisch abgebaut und die finanziellen und personellen Ressourcen geschaffen werden, um Inklusion in der schulischen Bildung zu erreichen.

4. Zum tertiären Bereich des Bildungssystems gehören die Hochschulen sowie sonstige Einrichtungen, die berufsqualifizierende Studiengänge für Absolventen und Absolventinnen des Sekundarbereichs II mit Hochschulzugangsberechtigung anbieten.

5. Der quartäre Bereich umfasst gleichrangig die allgemeine, berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung. Zahlreiche Akteure bieten Weiterbildungsangebote an, unter anderem kommunale Einrichtungen, insbesondere Volkshochschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, der Gewerkschaften, der Kammern, der Stiftungen, der Hochschulen etc. Angesichts der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens nimmt die Bedeutung der Weiterbildung in ihren vielfältigen Formen immer mehr zu (berufsbezogene Bildung, nebenberufliche Bildung, nachberufliche Bildung).  (4)

Dieser Begriff beschreibt eines der Handlungsfelder der Teilhaber im Netzwerk Stiftungen und Bildung (siehe Nettie-Finder).

Quellen:

(1) Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2014/15, Bonn 2017.

(2) Wolfgang W. Weiß: Kommunale Bildungspolitik. Entwicklungen, Begrifflichkeiten und Perspektiven. In: Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften, Heft 1/2009.

(3) Wilfried Lohre: Ohne Kooperation wird es auch im Bildungsbereich nicht gehen! Jahrestreffen 2016 des Netzwerkes Stiftungen und Bildung, Marzahn, 28.9.2016.

(4) Benjamin Edelstein/Simone Grellmann: Welche Sekundarschulen gibt es in Deutschland und welche Bildungsgänge werden dort unterrichtet? In: Bundeszentrale für politische Bildung online, 29.9.2017, URL: http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/256373/welche-sekundarschulen-gibt-es-in-deutschland-und-welche-bildungsgaenge-werden-dort-unterrichtet (Zugriff: 28.3.2018).

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Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2021
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