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Bildung

Verwandte Begriffe
Wissens- und Kompetenzerwerb
Kurzbeschreibung
Prozess der Entwicklung und Entfaltung menschlicher Fähigkeiten
Ausführliche Beschreibung

In einem erweiterten Verständnis umfasst Bildung vielfältige Prozesse der Entwicklung und Entfaltung menschlicher Fähigkeiten, die das gesamte Leben lang andauern. Inhaltlich können vier Dimensionen unterschieden werden:

  • kulturelle Kompetenzen, mit denen sich Menschen die Wissensbestände einer Gesellschaft und ihre Kulturtechniken erschließen und aneignen können,
  • instrumentelle Kompetenzen, die Menschen dazu befähigen, sich als aktiv Handelnde in der stofflichen Welt der Natur und der Dinge zu bewegen,
  • soziale Kompetenzen, dank derer Menschen in die Lage versetzt werden, die soziale Welt wahrzunehmen, sich auf andere Menschen einzulassen, am Gemeinwesen aktiv teilzuhaben und soziale Verantwortung zu übernehmen,
  • personale Kompetenzen, die es einem Individuum ermöglichen, mit sich selbst, mit der eigenen Gedanken- und Gefühlswelt, Körperlichkeit und Emotionalität sowie mit Seins- und Sinnfragen umzugehen. (1)

Bildungsprozesse beginnen bereits mit der Geburt. Deshalb spielt bereits die frühkindliche Bildung eine sehr wichtige Rolle. Einen zentralen Stellenwert für Bildung hat die schulische Bildung: „Zu ihren herausragenden Verdiensten zählt die umfassende Verbreitung geregelten Lernens auf Seiten der Kinder sowie die geplant-strukturierte Vermittlung und Weitergabe gesellschaftlicher Wissensbestände durch eigens dafür ausgebildetes Personal.“ (2) Die Schule ist aber bei Weitem nicht der einzige Ort für Bildungsprozesse: „Bildung ist mehr als Schule.“ (1)

Bildungsprozesse finden an vielen Bildungsorten und in vielfältigen Lernwelten statt und umfassen verschiedene Bildungsformen (formelle, non-formale und informelle Bildung). Während der Schwerpunkt von Schule und anderen formalen Bildungsinstitutionen meist auf den kulturellen Kompetenzen liegt, ist für die Persönlichkeitsbildung und das praktische und soziale Lernen die Alltagsbildung von besonderer Bedeutung. Diese findet in non-formalen Bildungssettings (z.B. Kitas, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Vereine) und informellen Lernwelten (z.B. Familie, Peer Group, neue Medien) statt. Hier erfolgt das Lernen eher ungeplant, nebenher und unbeachtet. (2)

Bildung ist ein Menschenrecht: Alle Menschen müssen Zugang zu Bildung haben, die auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein sollte. (3) Bildung ist „der Schlüssel zu nachhaltiger inner- und zwischenstaatlicher Entwicklung, Frieden und Stabilität und somit unverzichtbares Mittel für eine erfolgreiche Beteiligung an den Gesellschaften und Ökonomien des 21. Jahrhunderts.“ (4)

In ökonomischer Perspektive ist Bildung ein Dienstleistungsprodukt, das von unterschiedlichen Produzenten, dem Staat, freien Trägern und privaten Anbietern, zusammen mit den Konsumenten und Konsumentinnen hergestellt werden kann. (5)

In der Bundesrepublik Deutschland gilt Bildung als ein öffentliches Gut, für das der Staat laut Grundgesetz (Art. 7, Abs. 1 GG) die Gesamtverantwortung trägt. Das Bildungswesen untersteht der staatlichen Aufsicht. Der Gemeinwohlbezug von Bildung verpflichtet den Staat zudem zur Bereitstellung eines leistungsfähigen Bildungswesens. (6) Die Ausgestaltung orientiert sich dabei am Ziel der Bildungsgerechtigkeit: „Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung. Bildung eröffnet Lebenschancen und ist die Voraussetzung für Chancengerechtigkeit. Deshalb brauchen Kinder gerechte Chancen, um Bildung zu erlangen. (...) Bildungschancen gerecht zu verteilen, bedeutet, soziale, herkunfts- oder anlagebedingte Startnachteile auszugleichen.“ (7)

Bildung ist als lebenslanger Lernprozess in gemeinschaftlicher Verantwortung von Staat und Zivilgesellschaft zu verstehen. Das Bildungspotenzial der Zivilgesellschaft bezieht sich sowohl auf die aktiven Beiträge zivilgesellschaftlicher Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, als auch auf das persönliche bürgerschaftliche Engagement von Freiwilligen und ehrenamtlich Tätigen. (8)

Quellen:

(1) Bundesjugendkuratorium/Sachverständigenkommission des Elften Kinder- und Jugendberichts/Arbeitsgemeinschaft zur Jugendhilfe: Bildung ist mehr als Schule. Leipziger Thesen zur aktuellen bildungspolitischen Debatte. Bonn/Berlin/Leipzig 2002.

(2) Thomas Rauschenbach: Bildungsorte – Lernwelten. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Dossier Bildung, 9.9.2013, URL: http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/149483/alltagsbildung?p=all (Zugriff: 25.3.2018).

(3) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 der Vereinten Nationen (UN), Art. 26.

(4) Erklärung des Weltbildungsforums Dakar, Senegal, 26.-28. April 2000.

(5) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.): Zwölfter Kinder- und Jugendbericht. Stellungnahme der Bundesregierung. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Berlin 2006, S. 32f.

(6) Bundeszentrale für politische Bildung: Der Staat als Akteur in der Bildungspolitik. Dossier Bildung, 9.9.2013, URL: http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/145238/staat-als-akteur?p=all (Zugriff: 25.3.2018).

(7) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Perspektiven für ein kindergerechtes Deutschland. Abschlussbericht des Nationalen Aktionsplans „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“. Berlin 2010, S. 49.

(8) Das Bildungsengagement der Zivilgesellschaft. In: Zivilgesellschaft konkret 5/2014 (ZIVIZ praxis), URL: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/das-bildungsengagement-der-zivilgesellschaft/ (Zugriff: 25.3.2018).

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Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2021
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